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Dokumentation: Hirtenbrief der vier Bischöfe des "alten Tirol" zum Herz-Jesu-Sonntag im Gedenkjahr des Tiroler Freiheitskampfes von 1809 (Auszüge)

„Sie werden auf den blicken, den sie durchbohrt haben“ (Joh 19,37)

Liebe Gläubige der Bistümer des alten Tirol!

Das Herz-Jesu-Fest

Im Jahre 1796 haben die Tiroler Landstände angesichts der heranrückenden Truppen Napoleons in Bozen das feierliche Gelübde abgelegt, fortan das Herz-Jesu-Fest feierlich zu begehen, was dann auch am 3. Juni 1796 in der Bozner Pfarrkirche (damals zur Diözese Trient gehörig) zum ersten Mal geschehen ist. Es ist gut und richtig, wenn wir Gläubige, in Kontinuität mit unseren Vorfahren, geloben wollen, der uns im Herzen Jesu erschlossenen Liebe Gottes die Treue zu halten.

Das für das Herz-Jesu-Fest vorgesehene Evangelium aus dem 19. Kapitel des Johannesevangeliums schließt mit einem Schriftzitat: „Sie werden auf den blicken, den sie durchbohrt haben“ (Joh 19,37). „In seinem Tod am Kreuz vollzieht sich jene Wende Gottes gegen sich selbst, in der er sich verschenkt, um den Menschen wieder aufzuheben und zu retten - Liebe in ihrer radikalsten Form“ (Papst Benedikt XVI., Deus caritas est, 12).

Das Herz rettet, indem es sich öffnet, indem es sich hingibt und sich verschenkt. So steht im Herzen Jesu die Mitte des Christentums vor uns. Und dieses Herz ruft unser Herz an. Es lädt uns ein, uns zu öffnen, zu lieben, und im Verschenken unserer selbst an ihn, unseren Gott, und mit ihm die Fülle der Liebe und des Lebens zu finden.

Das rechte Verständnis von Freiheit

Wir können die Ereignisse von 1809 im Zeichen der Freiheit interpretieren: als Versuch, die politische Freiheit von den mit den Franzosen verbündeten Bayern zu erlangen, und als Protest gegen die aufklärerische Unterdrückung lieb gewordener religiöser Bräuche. Auf diesem Hintergrund wollen wir heute fragen, was Freiheit im 21. Jahrhundert bedeuten kann.

Freiheit kann nicht bedeuten, dass die Menschen tun und lassen können, was sie wollen. Die eigene Freiheit findet ihre Grenzen zum einen an der Freiheit und an den Rechten der anderen Personen; zum anderen steht Freiheit immer in einem Bezug zur Frage nach dem Sinn des menschlichen Lebens. Wie kann dieses Leben gelingen? Wie kann der Mensch sein Glück erreichen? Werden wir glücklich und zufrieden, wenn wir uns ausleben können, wenn wir uns viel leisten können? Tun sich nicht gegenwärtig neue Konsumzwänge auf? Ist eine solche „leere“ Freiheit auch wirklich erstrebenswert?

Freiheit kann nicht darin bestehen, sich immer alle Möglichkeiten offen zu halten, sondern sie muss bereit sein, sich in sinnvollen Tätigkeiten zu „erfüllen“ und sich für Bindungen zu entscheiden. Letztlich ist Freiheit auf Liebe hin ausgerichtet: auf die liebende Antwort auf die vorgängige Liebe Gottes; auf liebende Beziehungen zu unseren Mitmenschen; auf eine gute Selbstliebe, indem wir unsere eigenen Fähigkeiten entfalten; auf die Beachtung der Schöpfung und der Umwelt, in die wir hineingestellt sind und für die wir Verantwortung tragen.

Religionsfreiheit

Von diesen Vorgaben her müssen wir uns fragen, wie es mit der Religionsfreiheit - und auch mit der politischen Freiheit - in unserem Land bestellt ist. Sicherlich ist die freie Ausübung der Religion durch unsere Verfassung garantiert.

Das heißt aber nicht, dass alles zum Besten bestellt ist. Es besteht ein schleichender Druck, das Religiöse aus dem öffentlichen Leben zurückzudrängen, es als lächerlich oder überaltet hinzustellen. Es gibt auch Intoleranz von laizistischer Seite her, die die Anwesenheit anderer Religionen oft nur als Vorwand benutzt, um religiöses Brauchtum, entsprechende Symbole oder Feiern etwa aus Schulen oder Kindergärten zu verbannen.

Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit als Grundrecht aller Personen verlangt, dass wir die Ausübung anderer Religionen zulassen und dafür auch die Voraussetzungen schaffen - in Einschätzung der jeweiligen Bedürfnisse und mit der Auflage, dass die Bestimmungen unseres Rechtsstaats anerkannt werden. Religionsfreiheit bedeutet auch, dass man der Kirche zugesteht, sich im Dienste des Gemeinwohls für die Rechte aller Personen, auch der ungeborenen Menschen und der Menschen mit Behinderung, der Kranken und Pflegebedürftigen, einzusetzen.

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Erschienen am 10. Juni 2009

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